Von Bikini bis barfuß – Experten erklären, was beim Lenken eines Fahrzeugs möglich ist

Je höher die Temperaturen steigen, desto einfallsreicher werden die Ideen, um sich Kühlung zu verschaffen. Ob daheim oder im


Auto
: Viele lassen nach und nach ihre Hüllen fallen. Was im eigenen Wohnzimmer durchaus Sinn macht, das ist im Innenraum des Autos – sobald es unterwegs ist – heikel oder gar illegal. Verkehrsexperten erklären, was bei der Hitzewelle erlaubt ist und was nicht.

Barfuß Grundsätzlich muss gewährleistet sein, dass man ein Fahrzeug sicher lenken kann. Da können


Flip-Flops
ebenso hinderlich sein wie High Heels oder Bergschuhe – auch barfuß ist das Lenken prinzipiell erlaubt. Um ein besseres Gefühl für die Pedale zu haben, empfiehlt der ÖAMTC zumindest gut sitzende Sandalen. So ist man auch nach einem Verkehrsunfall rechtlich gesehen auf der sicheren Seite.

Nackter Oberkörper Wer sich vollkommen nackt hinter das Fahrzeug setzt, kann nach dem jeweiligen Landespolizeigesetz wegen Verletzung des öffentlichen Anstands bestraft werden. Der Strafrahmen reicht in

Niederösterreich bis 1000 Euro, in Wien bis 700 und im Burgenland bis 350 Euro. Während Männer oben ohne fahren dürfen, gilt gleiches bei Frauen ebenfalls als Verstoß. Die Minimalbekleidung ist bei Frauen ein Bikini und bei Männern eine Badehose. Aus Sicht der Verkehrssicherheit raten Experten in jedem Fall auch zu einem T-Shirt.

Eis essen Da der Autofahrer das Lenkrad laut Kraftfahrgesetz (KFG) Paragraf 102, Absatz 3, mindestens mit einer Hand festhalten muss, ist das Essen und Trinken – also auch das Eis schlecken – während des Fahrens per se nicht verboten. Wenn man sich nicht ablenken lässt. Denn sonst könnte es passieren, dass man reflexartig eine abstürzende Eiskugel auffangen will und dabei einen Unfall verursacht. Ein solcher kann soweit als Verstoß gewertet werden, dass Strafen von bis zu 5000 Euro drohen.

Offenes Schiebedach Wer genauso wie in Actionfilmen im offenen Schiebedach stehend eine erfrischende


Abkühlung
sucht, muss ebenfalls mit eine Strafe rechnen. Denn das gilt als Verstoß gegen die Gurtepflicht. Die Arme darf man hingegen aus dem Fenster strecken.

Dunkle Sonnenbrillen Während in

Deutschland Sonnenbrillen mit einer Tönung von maximal 75 Prozent erlaubt sind, um die Farben von Ampeln oder Verkehrszeichen zuverlässig erkennen zu können, gibt es eine solche Regelung laut Kraftfahrrecht in Österreich nicht. Hierzulande heißt es, dass ein Fahrzeug nur in Betrieb genommen werden darf, wenn man physisch in der Lage ist, was eine Brille, durch die man nichts sieht, automatisch ausschließe, sagt ein Verkehrsexperte.

Scheibenfolien Im Auto dürfen ab der zweiten Sitzreihe überall Scheibenfolien angebracht werden. Bei den vorderen Seitenscheiben sind nur Schlitterschutzfolien mit einer Lichtdurchlässigkeit von maximal 85 Prozent erlaubt. Windschutzscheiben darf man gar nicht folieren.