Am 51. Prozesstag setzt CA-Immo-Vertreter Johannes Lehner seine Befragung fort.

Der letzte Verhandlungstag im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere ist schnell zusammen gefasst: Bei der Befragung durch die Staatsanwälte sowie den Privatbeteiligtenvertreter, gab Grasser zu bestehen, er wolle von seinem Recht auf Entschlagung Gebrauch machen und keine Fragen beantworteten.

Ein Muster, das Prozessbeobachter schon vorausgesehen hatten, denn auch der Zweitangeklagte, der Ex-FPÖ-Spitzenpolitiker und Grasser-Trauzeuge Walter Meischberger,hatte die Aussage bei der
Befragung
durch die Staatsanwälte verweigert. Wie zuvor Meischberger begründete Grasser seine Schweigsamkeit damit, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen ihn einseitig und rechtswidrig geführt hätte.

Die Oberstaatsanwaltschaft wollte ihre Fragen trotzdem stellen – und sie protokolliert wissen, um auf Ungereimtheiten hinzuweisen. wie die Staatsanwälte erklärten.

Grasser erkennt Schadenersatzforderungen nicht an

Auch bei der Befragung durch den Vertreter der
CA Immo
, wollte Grasser nichts sagen. Er hielt fest, dass er weder die Schadenersatzforderung der beim Buwog-Verkauf unterlegenen CA Immo von 200 Mio. Euro noch der Republik Österreich und der siegreichen Immofinanz anerkennt. Die beiden Letzteren fordern die 9,6 Mio. Euro schwere Provision beim Verkauf der Buwog an die Immofinanz von Grasser und weiteren Angeklagten zurück.


Johannes Lehner
, Rechtsvertreter der CA Immo, begann seine Befragung mit einem Zitat aus dem “Watergate”-Skandal: “Follow the Money” (Folge dem Geld, Anm.). Er will mit “Zahlen, Daten und Fakten” beweisen, dass Geld illegal an Grasser geflossen ist – was dieser bestreitet. Richterin Hohenecker wies mehrmals seine Fragen zurück, des Weiteren gab es immer wieder Einwände der Verteidiger gegen Akten und E-Mails, die Lehner vorlegen wollte. Das Argument: Es müsse erst entschieden werden, ob die Dokumente als Beweismittel zugelassen seien.

Am heutigen 51.
Prozesstag
wird Lehner seine Befragung fortsetzen, danach wird der 13.-Angeklagte, Gerald Toifl, aller Voraussicht nach aussagen.