Schweres Heben und Tragen, regelmäßiges Bücken und bis zu 61 Überstunden monatlich und trotzdem keine Schwerarbeit? Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat dies abgelehnt. Nach der Rechtsvertretungsübernahme durch die Arbeiterkammer konnte für Herrn K. doch die Schwerarbeitspension erreicht werden. Herr K. kann nun mit Anfang 2020 seine hart verdiente Schwerarbeitspension antreten.