Das Angebot wird nicht direkt oder indirekt durch Anteilseigner in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika ausgesprochen. Diese Pressemitteilung darf in diesen Ländern nicht veröffentlicht werden. Es werden ebenso keine Anteilsangebote von den Anteilseignern oder im Namen der Anteilseigner in diesen Ländern akzeptiert. Gleiches gilt für jede andere Gerichtsbarkeit, in der ein solches Angebot oder die Veröffentlichung dieser Pressemitteilung oder die Akzeptanz eines Angebots für Anteile gegen die geltenden Gesetze oder Vorschriften verstoßen oder zusätzlich zu den gemäß schwedischem Recht erforderlichen weitere Angebotsunterlagen, Einreichungen oder sonstige Maßnehmen erfordern würde.