„Durch dieses richtungsweisende Urteil des Obersten Gerichtshofs bekommen Krisenpflegeeltern das notwendige Kinderbetreuungsgeld ab dem ersten Tag und nicht wie bisher erst nach 91 Tagen“, freut sich SPÖ-Familiensprecherin Birgit Sandler über die Entscheidung des OGH. Dabei betont Sandler die Wichtigkeit der Arbeiterkammer, diese hatte vor Gericht das Urteil erstritten. „Das derzeitige Gesetz muss auf alle Fälle nachgebessert und repariert werden. Krisenpflegeeltern übernehmen eine enorm wichtige und herausfordernde Aufgabe für die Gesellschaft, dabei gehören sie unterstützt und nicht behindert“, betont Sandler. ****