Gulyas erinnerte daran, dass laut EU-Grundlagenvertrag eindeutig eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich sei.

Die rechtskonservative ungarische Regierung wird die Abstimmung im Europaparlament zur Einleitung eines Rechtsstaatsverfahrens gegen Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten. Das erklärte Kanzleiminister Gergely Gulyas am Montag in Budapest.

Bei der
Abstimmung
vorige Woche sei die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit nur erreicht worden, weil die Enthaltungen nicht als abgegebene Stimmen berücksichtigt wurden. Das widerspräche dem Lissabonner Vertrag, zitierte die amtliche Ungarische Nachrichtenagentur (MTI).

FPÖ zweifelt an Rechtmäßigkeit

Gulyas erinnerte daran, dass laut EU-Grundlagenvertrag eindeutig eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich sei. Bisher habe das Europaparlament noch keine ähnliche Abstimmung durchgeführt. Am Sonntag hatte bereits Vizekanzler Heinz-Christian Strache Außenministerin Karin Kneissl (beide
FPÖ
), eine Überprüfung der Abstimmung durch den juristischen Dienst des EU-Rates einzuleiten. Dieser erklärte sich aber für unzuständig in dieser Frage, die eine andere EU-Institution betrifft. Auch die FPÖ zweifelt an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses des EU-Parlaments für ein Strafverfahren gegen Ungarn.

Der im Europaparlament angenommene Bericht der Grünen-Abgeordneten Judith Sargentini führt schwerwiegende Verletzungen der Demokratie und der europäischen Werte in Ungarn an und fordert die Einleitung eines EU-Rechtsstaatsverfahrens nach Artikel 7 gegen Ungarn. Die letztendliche Entscheidung über mögliche Strafmaßnahmen liegt bei den EU-Staaten. Die EU-Kommission hatte ein solches Verfahren im Dezember bereits gegen Polen eingeleitet.